23.02.2006, 07:45
In dieses Forum dürfen keine vollständigen Presseartikel eingestellt werden, es sei denn, es liegt die Zustimmung des Urhebers vor. In der Regel wäre das heutzutage der Verlag. Rechtlich zulässig ist dagegen die gekürzte Einstellung eines Textes mit Link zum vollständigen Artikel. Das heißt, man darf Überschrift und Untertitel und die ersten Sätze hier veröffentlichen, dann muss allerdings mit der Ankündigung "Quelle und vollständiger Text" zwingend der Link zu der tatsächlichen Fundstelle im Netz gesetzt werden. Wer die Bestimmungen genau nachlesen will, findet sie hier -> http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm